Eckgrundstück 1.560 m² in bevorzugter Lage, direkt am Waldbröler Gymnasium

1560 m2
Objekt-Nr.
761
Grundstücksfläche
1560 m2
Kaufpreis
234.000 €
Käuferprovision
3,57 % inkl. MwSt.

Es handelt sich hier um ein 1.560 m² großes, direkt gegenüber dem Gymnasium in Waldbröl gelegenes Eckgrundstück. Es ist eine der letzten Baulücken in dieser attraktiven Lage, welche relativ frei bebaut werden kann. Hier schränkt Sie nämlich kein Bebauungsplan ein, und die Vorgaben richten sich nur an der umliegenden Bebauung in der Nachbarschaft (§ 34 BauGB). Das würde hier bedeuten: Wohnbau bis zu 2 ½ Vollgeschosse, bei freier Dachform. Das Grundstück ist voll erschlossen und kann sofort bebaut werden. Andererseits gibt es hier auch keine Bebauungspflicht. Somit eignet es sich ebenso als unkomplizierte, sichere und wertstabile Geldanlage mit garantierter Wertsteigerung!

Mikrolage / Grundstücksbeschreibung:
Das Grundstück befindet sich an der Ecke Schiller-/Goethestraße. Das Gelände fällt nach Süden/ Gartenseite ab, kann jedoch angeschüttet und auch ohne Keller bebaut werden (s. angrenzende neue Bebauung).

Makrolage / Entfernungen:
- Einkaufsmöglichkeiten im Zentrum von Waldbröl: ca. 900 m
- Schulzentrum 50 m mit Gesamtschule - www.gesamtschule-waldbroel.de und dem Hollenberg-Gymnasium -
  www.hollenberg-gymnasium.de
- Kindergarten: zu Fuß ca. 450 m / 6 min (Odenthalweg 7)
- ärztliche Versorgung: Kreiskrankenhaus mit Ärztezentrum in Waldbröl (ca. 2 km)
- Verwaltung: Rathaus mit Bauamt in Waldbröl  www.waldbroel.de  (500 m)
- nächstgelegene Autobahnanbindung: A4 Richtung Köln, Abf. Nr. 56 "Gummersbach/Wiehl": (20 km) oder
  Richtung Olpe, A4 Abf. Nr. 27 "Eckenhagen": (18 km) mit weiterem Anschluss an die A45 (Dortmund-Frankfurt)
- Busbahnhof 500 m zu Fuß
- Bahnanbindung: Bahnhof Schladern (ca. 11,5 km / 15 Minuten)
- nächstgelegener Flughafen: Köln/Bonn Airport (56 km / 50 Minuten)
- nächstgelegene Städte: Kreisstadt Gummersbach (ca. 25 km), Bonn (50 km), Köln (59 km über B478),
  Olpe (32 km über L342/L512)

Bebauung:
Für das Grundstück gibt es keine genauen Bebauungsvorschriften, weil es sich nicht innerhalb eines Bebauungsplangebietes befindet! Deshalb gilt hier für die Bebauung der Paragraf § 34 BauGB:
"Ein Vorhaben ist dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden".

Sonstiges:
Straße: Erschließung bezahlt und vorhanden
Kanal: Erschließung bezahlt und bis an die Grundstücksgrenze verlegt 
Wasser: Erschließung bezahlt und bis an die Grundstücksgrenze verlegt 
Strom:  Erschließung bezahlt und vorhanden
Erdgas: Leitung in der Straße vorhanden
Internet: Glasfaserleitung ist in der Straße vorhanden
Ausrichtung: zum Süden





Kontakt

Christoph Langer

Dipl.-Ing.
Architektur und Städtebau

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